Rente

Gibt es auch die Möglichkeit, neben der Rente weiterzuarbeiten?

Sind Sie schon in Rente oder stehen kurz davor? Dann machen Sie sich sicher Gedanken, ob Sie sich tatsächlich zur Ruhe setzen, oder aus vielerlei Gründen noch weiterarbeiten sollen. Eigentlich sind Sie ja noch fit und der Haushaltskasse tut es auch gut.

Eine Weiterbeschäftigung, oder die Aufnahme einer Tätigkeit, wird sich immer für Sie lohnen, wenn Sie ein paar Regeln beachten. Damit da nichts schief läuft, sollten Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Rententräger beraten lassen.

Hier die wichtigsten Informationen:

Haben Sie das das reguläre Rentenalter erreicht, dann können Sie unbegrenzt hinzuverdienen und müssen dies dem Rententräger auch nicht anzeigen. Sie müssen auch keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen. Sie sollten aber prüfen, ob Sie trotzdem Beiträge bezahlen und so Ihre Rente erhöhen.

Was ist aber, wenn Sie die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben?

In diesem Fall sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen.

Sie sollten dann Ihrem Rententräger jede Art von Erwerbstätigkeit melden.

 

Hier der Fall, wenn Sie eine Vollrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten und hinzuverdienen:

Sie dürfen pro Jahr 6300,-€ hinzuverdienen, ohne eine Anrechnung befürchten zu müssen! Verdienen Sie mehr als diesen Betrag, so werden vom übersteigenden Teil 40 % angerechnet.

Wer also in einem Jahr brutto 9.300 Euro verdient und damit 3.000 Euro „zu viel“, dessen Jahresrente wird um 1.200 Euro (= 100 Euro im Monat) gekürzt.

Viele weitergehende Informationen zu dem Thema finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/02_Fuer_Rentner/04_Hinzuverdienstgrenzen.html